Ende des 19. Jarhunderts entwickelte der Forscher und Zoologe August Weismann seine Konzeption „Die Ewigkeit des Lebens“ über Körperzellen und die Keimbahnzellen. Seine Konzeption über die Keimbahn war für spätere Forschungsarbeiten wegweisend und wurde als Grundlage der Kontinuität der Generationenfolge angenommen. Innerhalb seiner Arbeit differenzierte er die sterbliche Hälfte (den Körper bzw. Soma) und die unsterbliche Hälfte (die Keimzellen) eines Individuums voneinander. Dabei schrieb er den Keimzellen die Fähigkeit der potentiellen Unsterblichkeit zu. Lediglich der Körper (das Soma) gelten seinen Ausführungen nach als sterblich.

 

 

Ewigkeit des Lebens bedeutete die Unterscheidung zwischen alternde Zellen und potentiell unsterbliche Zellen.

Eine wichtige Schlussfolgerung aus dieser Differenzierung ist, dass  Körperzellen anfällig für Alterung sind, die Keimbahnzellen hingegen von Generation zu Generation weitergegeben und scheinbar unverwundbar gegenüber Verschlechterungen und Alterung sind.

 

 

Quellen:

  • Wolf, Maria A. Eugenische Vernunft: Eingriffe in die reproduktive Kultur durch die Medizin 1900-2000. 2008. Seite 182.
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